Technische Mindestanforderungen
Die geplanten Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen der BEG-EM-Richtlinie entsprechen. Als Energieeffizienz-Experten stellen wir sicher, dass alle Vorgaben für den BAFA-Antrag erfüllt sind.
Einzelmaßnahmen nach BEG EM
Die Sanierung der Gebäudehülle als Einzelmaßnahme (BEG EM) zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu verbessern. Profitieren Sie von der BAFA-Förderung für Dämmung, Fenstertausch oder neue Türen und reduzieren Sie nachhaltig Ihre Heizkosten.
Voraussetzungen
Drei Punkte entscheiden darüber, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Wir prüfen sie vorab und übernehmen den Nachweis gegenüber der BAFA.
Die geplanten Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen der BEG-EM-Richtlinie entsprechen. Als Energieeffizienz-Experten stellen wir sicher, dass alle Vorgaben für den BAFA-Antrag erfüllt sind.
Ihr Wohngebäude muss ein Bestandsgebäude sein, bei dem der Bauantrag bzw. die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Die Planung und Baubegleitung muss zwingend durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) erfolgen, der in der Expertenliste des Bundes bei der dena geführt wird.
Maßnahmen
Die BEG EM unterscheidet zwei Bereiche. Beide lassen sich einzeln beantragen und Schritt für Schritt umsetzen.
Dazu zählen die Dämmung von Außenwänden, Dächern, Geschossdecken und Bodenflächen, der Austausch bzw. die Aufbereitung von Fenstern, Außentüren und Vorhangfassaden sowie Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Wärmeverlust zu reduzieren und den Energieverbrauch zu senken.
Die BAFA stellt finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung der Effizienz von Heizungsanlagen bereit. Dabei erhalten Sie eine Förderung für einen hydraulischen Abgleich, den Austausch von Pumpen oder die Dämmung von Heizungsrohren.
Förderung
Diese Sätze gelten für beide Bereiche gleichermaßen, für die Gebäudehülle ebenso wie für die Anlagentechnik.
15 %
Die Grundförderung gilt für die ersten 30.000 € Ihrer Investition. Ohne iSFP sind für die erste Wohneinheit 30.000 € förderfähig.
+5 %
Der Bonus wird ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von mehr als 30.000 € gewährt und nur auf den darüber liegenden Kostenanteil berechnet. Mit iSFP steigen die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit auf 60.000 €.
50 %
Bei 1 bis 2 Wohneinheiten: Förderung bis 5.000 €.
Ab 3 Wohneinheiten: Förderung bis 2.000 €, jedoch nicht mehr als 20.000 € pro Vorhaben.
Wichtiger Hinweis: Die Fördersätze und Bedingungen können sich ändern. Wir beraten Sie gerne über die aktuell gültigen Bestimmungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.