Energieberatungs- und Nachhaltigkeitsbüro Brandl GmbH

KfW-Heizungsförderung

Heizung tauschen.Förderung sichern.

Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten und begleiten Sie beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung von der Planung bis zum Antrag.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Endenergieverbrauch

Die Maßnahme verbessert die Energieeffizienz und/oder erhöht den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.

Baujahr

Es handelt sich um ein Bestandswohngebäude, bei dem der Bauantrag bzw. die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Hydraulischer Abgleich

Der Austausch der Heizungsanlage erfolgt zusammen mit einer Optimierung des gesamten Heizverteilungssystems, inklusive hydraulischem Abgleich.

Förderfähige Heizungen

Welche Heizungen sind förderfähig?

Die KfW fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizungstechnik. Diese Anlagen und Netzanschlüsse sind förderfähig:

Solarkollektoren auf einem Ziegeldach
Solarthermische Anlage
Luft-Wasser-Wärmepumpe im Garten eines Wohnhauses
Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
Holzpellets für eine Biomasseheizung
Biomasseheizung
Wartung einer kompakten Brennstoffzellenheizung
Brennstoffzellenheizung
Edelstahltanks einer modernen Energieanlage
Wasserstofffähige Heizung Förderung der Investitionsmehrkosten
Digitales Thermostat einer modernen Heizungssteuerung
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Dächer eines dicht bebauten Wohnviertels
Anschluss an ein Gebäudenetz
Gedämmte Fernwärmeleitungen zwischen Wohngebäuden
Anschluss an ein Wärmenetz

Wichtig: Maßgeblich sind die technischen Mindestanforderungen der BEG. Ob Anlage, Hersteller und Planung förderfähig sind, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen vor Vertragsabschluss und Antragstellung.

Aktuelle Förderung

So setzt sich Ihre Förderung zusammen

Grundförderung, Boni und Obergrenzen auf einen Blick – welche Bausteine gelten, hängt von der persönlichen Situation und der vorhandenen Heizung ab.

30 %

Grundförderung

Für alle Antragstellenden

Die verlässliche Basis für eine klimafreundliche Heizungsanlage.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Einbau einer förderfähigen Heizung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Die Grundförderung steht grundsätzlich allen Antragstellenden offen, sofern die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Für Selbstnutzende

Ein zusätzlicher Bonus für den schnelleren Austausch einer Altheizung.

Wann gilt der Bonus?

Der Bonus gilt für Selbstnutzende beim Austausch bestimmter funktionstüchtiger Heizungen inklusive Demontage und fachgerechter Entsorgung.

Bis zum 31.01.2027 beträgt er 16 %. Danach wird der Fördersatz stufenweise reduziert.

10 bis 40 %

Einkommensbonus

Für Selbstnutzende

Ein gestaffelter Zusatzbonus abhängig vom Haushaltseinkommen.

Einkommensgrenzen anzeigen

Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren steigt jede Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

40 % Ohne Kind: bis 30.000 € zVE
Mit Kind: bis 40.000 € zVE
30 % Ohne Kind: 30.001 bis 40.000 € zVE
Mit Kind: 40.001 bis 50.000 € zVE
10 % Ohne Kind: 40.001 bis 50.000 € zVE
Mit Kind: 50.001 bis 60.000 € zVE
80 % Höchstsatz bei einem Einkommen bis 30.000 € zVE, mit Kind im Haushalt bis 40.000 € zVE
70 % Obergrenze für alle übrigen Haushalte, auch wenn die Summe der Boni rechnerisch höher liegt
28.000 € Anrechenbare Kosten für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €

Angaben zum Gebäude

Diese Basisangaben helfen dabei, die anrechenbaren Kosten und grundlegenden Fördervoraussetzungen einzuordnen.

Art des bestehenden Wohngebäudes
Ungefähres Baujahr genügt
Beheizte Wohnungen im Gebäude

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur KfW-Heizungsförderung 2026

Die seit 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen verändern Fördersätze, Einkommensgrenzen und den zeitlichen Verlauf der Zuschüsse. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten für neue Anträge.

Wie hoch ist die maximale Förderung für den Heizungstausch?

Bis zu 80 % Zuschuss sind für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € möglich, beziehungsweise bis 40.000 €, wenn mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Für alle übrigen Haushalte gilt eine Obergrenze von 70 %, auch wenn die Summe der Boni rechnerisch höher liegt. Für die erste Wohneinheit sind aktuell bis zu 28.000 € Kosten anrechenbar, der höchstmögliche Zuschuss beträgt damit 22.400 €.

Welche Heizungen sind 2026 förderfähig?

Förderfähig sind unter anderem Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse. Die jeweilige Anlage muss die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen; Eigenbau- und gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen.

Was steckt hinter dem Klima-Geschwindigkeitsbonus?

Bis zum 31.01.2027 beträgt der Bonus 16 %. Er kann für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit gewährt werden, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung beziehungsweise eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht, demontiert und fachgerecht entsorgt wird. Danach sinkt der Bonus halbjährlich um vier Prozentpunkte und entfällt ab 01.08.2028.

Wie wird das Einkommen für den Einkommensbonus ermittelt?

Entscheidend ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen laut Einkommensteuerbescheid. Die KfW bildet den Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2026 werden somit die Jahre 2023 und 2024 betrachtet. Berücksichtigt werden die relevanten Personen im Haushalt nach den KfW-Vorgaben.