Grundförderung
Die verlässliche Basis für eine klimafreundliche Heizungsanlage.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Einbau einer förderfähigen Heizung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Die Grundförderung steht grundsätzlich allen Antragstellenden offen, sofern die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Klimageschwindigkeitsbonus
Ein zusätzlicher Bonus für den schnelleren Austausch einer Altheizung.
Wann gilt der Bonus?
Der Bonus gilt für Selbstnutzende beim Austausch bestimmter funktionstüchtiger Heizungen inklusive Demontage und fachgerechter Entsorgung.
Bis zum 31.01.2027 beträgt er 16 %. Danach wird der Fördersatz stufenweise reduziert.
Einkommensbonus
Ein gestaffelter Zusatzbonus abhängig vom Haushaltseinkommen.
Einkommensgrenzen anzeigen
Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren steigt jede Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Mit Kind: bis 40.000 € zVE
Mit Kind: 40.001 bis 50.000 € zVE
Mit Kind: 50.001 bis 60.000 € zVE