Häufig gestellte Fragen
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Energieausweise
Mehr zu EnergieausweisenJa, bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung ist er seit der EnEV 2007 Pflicht. Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor, sonst drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum, beim Bedarfs- wie beim Verbrauchsausweis. Früher endet die Gültigkeit nur, wenn nach einem größeren Umbau ein neuer Ausweis nötig wird.
Der Verbrauchsausweis wertet die Abrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten aus und hängt damit vom Nutzerverhalten ab. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Gebäudehülle und Anlagentechnik, unabhängig von den Bewohnern. Pflicht ist er beim Neubau und bis Ende 2026 bei Häusern mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erreichen.
Liegt ein Energieausweis vor, nennt jede kommerzielle Anzeige die Art des Ausweises, den Endenergiebedarf oder -verbrauch und den wesentlichen Energieträger der Heizung. Bei Wohngebäuden kommen Baujahr und Effizienzklasse dazu. Fehlen die Angaben, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
Nach § 88 GModG (früher GEG) alle, die nach Landesrecht Wärmeschutznachweise unterschreiben dürfen. Dazu kommen Absolventen bestimmter Studiengänge, Handwerksmeister bestimmter Gewerke und staatlich geprüfte Techniker, jeweils mit Zusatzqualifikation. Ein Eintrag in der dena-Expertenliste ist dafür keine Pflicht.
Ja, bis die zehn Jahre abgelaufen sind, auch wenn er noch nach der EnEV erstellt wurde. Die Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nehmen Sie dann aus diesem Ausweis. Nach einer Modernisierung zeigt ein neuer Ausweis die besseren Werte.
Sie zeigen bei Wohngebäuden, wie viel Endenergie pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr anfällt: A+ steht für unter 30 kWh, H für 250 kWh und mehr. Eine feste Zuordnung zu KfW-Effizienzhaus-Stufen gibt es nicht.
Heizlastberechnung
Mehr zur HeizlastberechnungHydraulischer Abgleich
Mehr zum hydraulischen AbgleichLuftdichtheitsmessung
Mehr zur LuftdichtheitsmessungIndividueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Mehr zum SanierungsfahrplanDer iSFP-Bonus von 5 % gilt für Sanierungen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung. Ausgenommen ist der Austausch von Heizungsanlagen. Die Grundförderung von 15 % gilt für alle förderfähigen Kosten. Der Bonus von 5 % wird erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt und nur auf den Kostenanteil oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP berechnet, im Einfamilienhaus also auf den Teil über 30.000 €. Wird der Bonus gewährt, verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, für die erste Wohneinheit auf 60.000 €. Diese Regelung gilt seit dem 21.07.2026.
Wärmebrückenberechnung
Mehr zur WärmebrückenberechnungNachhaltiger Neubau
Sie können die Marktchancen Ihrer Immobilie bei Vermietung oder Wiederverkauf steigern sowie von günstigeren Kreditvergaben profitieren. Aufgrund der ressourcenschonenden Bauweise und Reduzierung von Treibhausemissionen tragen Sie zum Klimaschutz und sicheren Zukunft für kommende Generationen bei.
Die Anforderungen werden unabhängig von unterschiedlichen Zertifizierungsstellen geprüft. Diese unterscheiden sich im Bewertungskriterien, Methoden und regionalem Fokus. Hierzu fallen unter anderem DGNB, BNB, LEED, BiRN, BREEAM.
Die Kosten einer Nachhaltigkeitszertifizierung variieren je nach Gebäudegröße, Komplexität, Zertifizierungssystem und Planungskosten. Jedoch können Förderungen und langfristige Einsparungen die Zertifizierungskosten teilweise oder vollständig kompensieren.
QNG-Zertifizierung
Mehr zur QNG-ZertifizierungDas QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ist ein staatliches Zertifikat vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Es bestätigt, dass ein Gebäude besonders nachhaltig geplant und gebaut wurde – in den Bereichen Ökologie, Soziokultur und Ökonomie.
Wir bieten die Zertifizierung nach QNG-PLUS für überdurchschnittliche Nachhaltigkeit an. Diese Stufe ermöglicht die erhöhte KfW-Förderung von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Das QNG wird durch unabhängige, staatlich anerkannte Zertifizierungsstellen vergeben. Wir arbeiten mit BiRN (Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau) zusammen, die speziell auf Wohngebäude ausgerichtet ist und die Einhaltung aller QNG-Anforderungen prüft.
Die Zertifizierung läuft parallel zum Bauvorhaben. Von der Projektregistrierung bis zur finalen Siegelvergabe nach Fertigstellung sind es in der Regel 12-24 Monate, abhängig von der Projektgröße und Komplexität. Wichtig ist, dass die Zertifizierung bereits in der Planungsphase beginnt.
Die Kosten variieren je nach Gebäudegröße und Komplexität. Registrierungsgebühren fallen nicht an. Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten typischerweise zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Den Vertrag mit der Zertifizierungsstelle BiRN schließen Sie separat ab, deren Gebühren sind darin nicht enthalten.
Für die Grundförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das QNG nicht zwingend erforderlich. Allerdings: Um die erhöhten Fördersätze im Programm "Klimafreundlicher Neubau" (150.000 Euro statt 100.000 Euro pro Wohneinheit) zu erhalten, ist ein QNG-Siegel (PLUS oder PREMIUM) Pflicht.
BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist der Oberbegriff für verschiedene Förderprogramme. KFN (Klimafreundlicher Neubau) ist ein spezielles KfW-Programm innerhalb der BEG, das Neubauten mit EH40-Standard fördert. Mit QNG-Zertifizierung erhöht sich der Kreditbetrag von 100.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Eine Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment) bewertet die Umweltwirkungen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus – von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung und Nutzung bis zum Rückbau. Für QNG werden die Treibhausgasemissionen und der Primärenergiebedarf bilanziert. Die Berechnung erfolgt nach QNG-Bilanzierungsregeln mit zertifizierten LCA-Daten (z.B. ÖKOBAUDAT). Ab Juli 2025 ist die LCA-Zusatzqualifikation für Energieeffizienz-Experten verpflichtend.
Das QNG ist das Zertifikat – der Nachhaltige Neubau ist das gesamte Konzept dahinter. Beim nachhaltigen Neubau werden alle Aspekte (Planung, Energiekonzept, Materialien, Technik) von Anfang an auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Das QNG-Siegel ist dann der offizielle Nachweis dafür, dass diese Ziele erreicht wurden.
Ab Juli 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Die Lebenszyklusanalyse (LCA) wird zur Pflicht für alle Energieeffizienz-Experten, die QNG-Zertifizierungen durchführen möchten. Dazu ist eine spezielle LCA-Zusatzqualifikation erforderlich. Diese Maßnahme soll die Qualität und Vergleichbarkeit der Ökobilanzen weiter verbessern.