Energieberatungs- und Nachhaltigkeitsbüro Brandl GmbH
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Energieausweise

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Ja, bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung ist er seit der EnEV 2007 Pflicht. Sie legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor, sonst drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Wann der Energieausweis Pflicht ist

Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum, beim Bedarfs- wie beim Verbrauchsausweis. Früher endet die Gültigkeit nur, wenn nach einem größeren Umbau ein neuer Ausweis nötig wird.

Weitere Fragen zum Energieausweis

Der Verbrauchsausweis wertet die Abrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten aus und hängt damit vom Nutzerverhalten ab. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Gebäudehülle und Anlagentechnik, unabhängig von den Bewohnern. Pflicht ist er beim Neubau und bis Ende 2026 bei Häusern mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erreichen.

Selbsttest: Welcher Ausweis passt?

Liegt ein Energieausweis vor, nennt jede kommerzielle Anzeige die Art des Ausweises, den Endenergiebedarf oder -verbrauch und den wesentlichen Energieträger der Heizung. Bei Wohngebäuden kommen Baujahr und Effizienzklasse dazu. Fehlen die Angaben, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Energieausweis für Verkauf und Vermietung

Nach § 88 GModG (früher GEG) alle, die nach Landesrecht Wärmeschutznachweise unterschreiben dürfen. Dazu kommen Absolventen bestimmter Studiengänge, Handwerksmeister bestimmter Gewerke und staatlich geprüfte Techniker, jeweils mit Zusatzqualifikation. Ein Eintrag in der dena-Expertenliste ist dafür keine Pflicht.

So läuft die Ausstellung ab

Ja, bis die zehn Jahre abgelaufen sind, auch wenn er noch nach der EnEV erstellt wurde. Die Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nehmen Sie dann aus diesem Ausweis. Nach einer Modernisierung zeigt ein neuer Ausweis die besseren Werte.

Was sich ab 2027 ändert

Sie zeigen bei Wohngebäuden, wie viel Endenergie pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr anfällt: A+ steht für unter 30 kWh, H für 250 kWh und mehr. Eine feste Zuordnung zu KfW-Effizienzhaus-Stufen gibt es nicht.

Was im Energieausweis steht

Heizlastberechnung

Mehr zur Heizlastberechnung
Eine korrekte Heizlastberechnung stellt sicher, dass Ihre Heizungsanlage optimal dimensioniert ist. Eine überdimensionierte Anlage verursacht unnötige Kosten und arbeitet ineffizient, während eine unterdimensionierte Anlage die gewünschte Raumtemperatur nicht erreichen kann.
Eine Heizlastberechnung wird gebraucht, wenn eine Heizung neu ausgelegt wird: im Neubau, beim Heizungstausch, vor dem Einbau einer Wärmepumpe und nach einer umfassenden Sanierung. Für die Heizungsförderung der KfW ist sie Voraussetzung. Sie ist die Grundlage für die richtige Dimensionierung aller Komponenten der Heizungsanlage.
Die Heizlast wird von vielen Faktoren beeinflusst: Gebäudegröße und -form, Dämmstandard der Gebäudehülle, Qualität der Fenster und Türen, Ausrichtung des Gebäudes, klimatische Bedingungen am Standort und die gewünschte Raumtemperatur.
Obwohl es Online-Rechner gibt, die eine überschlägige Heizlastberechnung ermöglichen, ist für eine präzise und normgerechte Berechnung das Fachwissen eines Experten erforderlich. Eine professionelle Berechnung berücksichtigt alle relevanten Faktoren und gewährleistet eine optimale Dimensionierung der Heizungsanlage.
Die Heizlast variiert je nach Gebäudeart. Beispielsweise haben Altbauten ohne Dämmung eine höhere Heizlast als moderne, gut isolierte Neubauten. Auch Faktoren wie Raumhöhe, Fensterfläche und Nutzung des Gebäudes spielen eine Rolle.
Eine Aktualisierung der Heizlastberechnung ist empfehlenswert, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden, die die thermischen Eigenschaften des Gebäudes beeinflussen, wie z.B. Dämmmaßnahmen, Fensteraustausch oder Anbauten. Auch bei der Planung einer neuen Heizungsanlage sollte die Berechnung überprüft werden.
Nicht in jedem Fall. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie beim hydraulischen Abgleich neu eingebauter Heizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten (§ 60c Gebäudemodernisierungsgesetz, früher GEG). Im Ein- und Zweifamilienhaus gibt es keine gesetzliche Pflicht, die KfW setzt eine raumweise Heizlastberechnung aber für die Heizungsförderung voraus.
DIN EN 12831-1 ist die Norm für die Berechnung der Raum- und Gebäudeheizlast und dient zur Auslegung von Heizungsanlagen. DIN EN 12831-3 behandelt die Auslegung der Trinkwassererwärmung.
Ja, unbedingt! Eine professionelle Heizlastberechnung ist bei Wärmepumpen besonders wichtig, da diese im Gegensatz zu konventionellen Heizsystemen eine exakte Dimensionierung benötigen. Eine zu groß ausgelegte Wärmepumpe arbeitet ineffizient und taktet häufig, eine zu kleine erreicht nicht die gewünschte Raumtemperatur. Für KfW-Förderungen ist eine normgerechte Heizlastberechnung zudem zwingend erforderlich.
Die Dauer hängt von der Größe und Komplexität des Gebäudes ab. Für ein Einfamilienhaus benötigen wir in der Regel 3-5 Werktage von der Datenerfassung bis zur fertigen Berechnung. Bei größeren Objekten oder Mehrfamilienhäusern kann es entsprechend länger dauern. Die Vor-Ort-Aufnahme selbst nimmt meist 1-2 Stunden in Anspruch.
Eine fehlerhafte Heizlastberechnung führt zu erheblichen Problemen: Bei Überdimensionierung entstehen unnötig hohe Anschaffungs- und Betriebskosten, die Heizung taktet häufig und verschleißt schneller. Bei Unterdimensionierung wird das Gebäude nicht ausreichend warm, besonders an sehr kalten Tagen, und die Heizung läuft dauerhaft an ihrer Leistungsgrenze. Beide Szenarien führen zu höheren Energiekosten und vermindertem Wohnkomfort.

Hydraulischer Abgleich

Mehr zum hydraulischen Abgleich
Der hydraulische Abgleich ist eine Optimierungsmaßnahme für Heizungsanlagen. Dabei wird die Wassermenge in jedem Heizkörper so eingestellt, dass alle Räume gleichmäßig und bedarfsgerecht mit Wärme versorgt werden. Dies verbessert den Komfort und senkt die Heizkosten.
Die Verbraucherzentrale nennt 5 bis 15 Prozent weniger Heizenergie. Dazu kommen gleichmäßig warme Räume, weniger Strömungsgeräusche und eine niedrigere Vorlauftemperatur.
Gesetzlich nur in Gebäuden ab sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten, wenn dort eine neue Heizung eingebaut wird. Für die Heizungsförderung ist der Abgleich nach Verfahren B auch im Einfamilienhaus Voraussetzung.
Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die Heizlast nach Baujahr und Fläche geschätzt wird. Bei Verfahren B wird die Heizlast für jeden Raum berechnet, daraus ergeben sich die Wassermenge und die Voreinstellung für jeden Heizkörper. Verfahren A ist für Förderanträge seit 2023 nicht mehr zugelassen.
Im Einfamilienhaus: ein bis zwei Stunden Aufnahme vor Ort, in der Regel 3 bis 5 Werktage für die Berechnung, danach meist wenige Stunden Einstellen durch den Heizungsbauer.
Verboten ist das nicht, für einen Abgleich nach Verfahren B braucht es aber eine raumweise Heizlastberechnung und Fachsoftware. Förderung gibt es nur, wenn ein Fachunternehmen den Abgleich durchführt und bestätigt. Die Berechnung dafür erstellen wir, Ihr Heizungsfachbetrieb stellt ein.

Luftdichtheitsmessung

Mehr zur Luftdichtheitsmessung
Bei einer Luftdichtheitsmessung wird die Gebäudehülle auf unkontrollierte Luftleckagen überprüft. Ein spezielles Messgerät erzeugt einen Über- oder Unterdruck im Gebäude, wodurch Undichtigkeiten sichtbar gemacht und quantifiziert werden können.
Eine luftdichte Gebäudehülle verhindert unkontrollierte Wärmeverluste, vermeidet Feuchteschäden und Schimmelbildung, verbessert den Wohnkomfort durch Vermeidung von Zugluft und ist Voraussetzung für eine effiziente Lüftungsanlage. Sie spart nachweislich Heizkosten.
Eine Luftdichtheitsmessung ist bei KfW-geförderten Neubauten und Sanierungen verpflichtend. Sie wird auch bei Passivhäusern, Gebäuden mit Lüftungsanlagen und zur Qualitätssicherung nach Sanierungsmaßnahmen empfohlen.
Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, müssen die Leckagen lokalisiert und behoben werden. Nach der Nachbesserung erfolgt eine erneute Messung zur Überprüfung. Bei KfW-Förderungen kann die Nichteinhaltung zur Ablehnung der Förderung führen.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Mehr zum Sanierungsfahrplan
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Plan für die schrittweise energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Er zeigt auf, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, um einen optimalen energetischen Standard zu erreichen und dabei Förderungen maximal zu nutzen.
Ein iSFP bietet vier Hauptvorteile: 1. Gezielte Priorisierung und Planung der sinnvollsten Sanierungsschritte. 2. Finanzielle Transparenz durch eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse. 3. Langfristige Wertsteigerung Ihrer Immobilie. 4. Erhöhte Förderungen: doppelte Höchstgrenze und ab 30.000 € Investition 5 % Bonus auf den Kostenanteil über der Grenze ohne Fahrplan.
Für den iSFP-Bonus muss die beantragte Maßnahme im iSFP benannt sein. Die zeitliche Reihenfolge muss dabei nicht eingehalten werden. Geringfügige inhaltliche Abweichungen oder eine Übererfüllung der Maßnahmen sind nicht förderschädlich. Wird die Maßnahme gegenüber dem iSFP untererfüllt, wird kein iSFP-Bonus gewährt.
Die Maßnahmen, welche für den iSFP-Bonus berechtigt sind und innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFPs umgesetzt werden, erhalten den iSFP-Bonus. Dies gilt bereits ab der ersten Maßnahme. Wenn der iSFP nach 15 Jahren nicht komplett umgesetzt wurde, wird der iSFP-Bonus für die anderen Maßnahmen nicht zurückgefordert.

Der iSFP-Bonus von 5 % gilt für Sanierungen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung. Ausgenommen ist der Austausch von Heizungsanlagen. Die Grundförderung von 15 % gilt für alle förderfähigen Kosten. Der Bonus von 5 % wird erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt und nur auf den Kostenanteil oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP berechnet, im Einfamilienhaus also auf den Teil über 30.000 €. Wird der Bonus gewährt, verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, für die erste Wohneinheit auf 60.000 €. Diese Regelung gilt seit dem 21.07.2026.

Mehr zur Förderung der Gebäudehülle

Ein iSFP darf nur von Energieberatern erstellt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Wohngebäude eingetragen sind. Diese verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und sind berechtigt, förderfähige Energieberatungen durchzuführen und den iSFP mit der speziellen iSFP-Druckapplikation zu erstellen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre ab Erstellungsdatum gültig. Maßnahmen aus dem Fahrplan ab 30.000 € Investition können in diesem Zeitraum den iSFP-Bonus von 5 % auf den Kostenanteil über der Grenze ohne Fahrplan erhalten. Sie können die Maßnahmen flexibel über diesen Zeitraum verteilen und müssen nicht alle auf einmal durchführen.
Ihr Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein, in Deutschland liegen und überwiegend als Wohngebäude genutzt werden. Die Energieberatung und Erstellung des iSFP muss durch einen qualifizierten Energieberater erfolgen, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt wird.

Wärmebrückenberechnung

Mehr zur Wärmebrückenberechnung
Wärmebrücken sind Bereiche in der Gebäudehülle, an denen Wärme schneller nach außen abfließt als an anderen Stellen. Sie entstehen durch konstruktive Gegebenheiten, unterschiedliche Materialien oder geometrische Formen und können zu erhöhtem Energieverbrauch und Bauschäden führen.
Eine detaillierte Wärmebrückenberechnung ermöglicht die genaue Ermittlung von Wärmeverlusten, hilft bei der Vermeidung von Bauschäden und Schimmelbildung, ist bei KfW-geförderten Projekten oft vorgeschrieben und ermöglicht eine realistische Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Es gibt drei Haupttypen: Konstruktive Wärmebrücken entstehen durch tragende Bauteile, die die Dämmebene durchdringen. Geometrische Wärmebrücken resultieren aus der Gebäudegeometrie (z.B. Außenecken). Materialbedingte Wärmebrücken entstehen durch Materialwechsel in der Konstruktion.

Nachhaltiger Neubau

Sie können die Marktchancen Ihrer Immobilie bei Vermietung oder Wiederverkauf steigern sowie von günstigeren Kreditvergaben profitieren. Aufgrund der ressourcenschonenden Bauweise und Reduzierung von Treibhausemissionen tragen Sie zum Klimaschutz und sicheren Zukunft für kommende Generationen bei.

Die Anforderungen werden unabhängig von unterschiedlichen Zertifizierungsstellen geprüft. Diese unterscheiden sich im Bewertungskriterien, Methoden und regionalem Fokus. Hierzu fallen unter anderem DGNB, BNB, LEED, BiRN, BREEAM.

Die Kosten einer Nachhaltigkeitszertifizierung variieren je nach Gebäudegröße, Komplexität, Zertifizierungssystem und Planungskosten. Jedoch können Förderungen und langfristige Einsparungen die Zertifizierungskosten teilweise oder vollständig kompensieren.

QNG-Zertifizierung

Mehr zur QNG-Zertifizierung

Das QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ist ein staatliches Zertifikat vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Es bestätigt, dass ein Gebäude besonders nachhaltig geplant und gebaut wurde – in den Bereichen Ökologie, Soziokultur und Ökonomie.

Wir bieten die Zertifizierung nach QNG-PLUS für überdurchschnittliche Nachhaltigkeit an. Diese Stufe ermöglicht die erhöhte KfW-Förderung von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Das QNG wird durch unabhängige, staatlich anerkannte Zertifizierungsstellen vergeben. Wir arbeiten mit BiRN (Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau) zusammen, die speziell auf Wohngebäude ausgerichtet ist und die Einhaltung aller QNG-Anforderungen prüft.

Die Zertifizierung läuft parallel zum Bauvorhaben. Von der Projektregistrierung bis zur finalen Siegelvergabe nach Fertigstellung sind es in der Regel 12-24 Monate, abhängig von der Projektgröße und Komplexität. Wichtig ist, dass die Zertifizierung bereits in der Planungsphase beginnt.

Die Kosten variieren je nach Gebäudegröße und Komplexität. Registrierungsgebühren fallen nicht an. Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten typischerweise zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Den Vertrag mit der Zertifizierungsstelle BiRN schließen Sie separat ab, deren Gebühren sind darin nicht enthalten.

Für die Grundförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das QNG nicht zwingend erforderlich. Allerdings: Um die erhöhten Fördersätze im Programm "Klimafreundlicher Neubau" (150.000 Euro statt 100.000 Euro pro Wohneinheit) zu erhalten, ist ein QNG-Siegel (PLUS oder PREMIUM) Pflicht.

BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist der Oberbegriff für verschiedene Förderprogramme. KFN (Klimafreundlicher Neubau) ist ein spezielles KfW-Programm innerhalb der BEG, das Neubauten mit EH40-Standard fördert. Mit QNG-Zertifizierung erhöht sich der Kreditbetrag von 100.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Eine Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment) bewertet die Umweltwirkungen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus – von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung und Nutzung bis zum Rückbau. Für QNG werden die Treibhausgasemissionen und der Primärenergiebedarf bilanziert. Die Berechnung erfolgt nach QNG-Bilanzierungsregeln mit zertifizierten LCA-Daten (z.B. ÖKOBAUDAT). Ab Juli 2025 ist die LCA-Zusatzqualifikation für Energieeffizienz-Experten verpflichtend.

Das QNG ist das Zertifikat – der Nachhaltige Neubau ist das gesamte Konzept dahinter. Beim nachhaltigen Neubau werden alle Aspekte (Planung, Energiekonzept, Materialien, Technik) von Anfang an auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Das QNG-Siegel ist dann der offizielle Nachweis dafür, dass diese Ziele erreicht wurden.

Ab Juli 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Die Lebenszyklusanalyse (LCA) wird zur Pflicht für alle Energieeffizienz-Experten, die QNG-Zertifizierungen durchführen möchten. Dazu ist eine spezielle LCA-Zusatzqualifikation erforderlich. Diese Maßnahme soll die Qualität und Vergleichbarkeit der Ökobilanzen weiter verbessern.