Ohne hydraulischen Abgleich
- Nahe Räume zu warm, entfernte kühl
- Höhere Vorlauftemperatur als nötig
- Rauschen und Pfeifen an den Ventilen
- Höherer Verbrauch
Jeder Heizkörper richtig eingestellt · Energieberatung seit 2005
Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizung so eingestellt, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die sein Raum braucht. Wir berechnen die Einstellwerte für Ventile, Pumpe und Vorlauftemperatur auf Grundlage einer raumweisen Heizlastberechnung, wie es die KfW für die Heizungsförderung verlangt.
Überblick
Ein hydraulischer Abgleich stellt eine Heizung so ein, dass jeder Heizkörper genau die Menge Heizwasser erhält, die sein Raum braucht.
Ab sechs Wohnungen
Per Gesetz bei neuer Heizung. Für die Förderung gilt er in jedem Haus.
Zur ÜbersichtWir berechnen
Ihr Heizungsfachbetrieb stellt ein und bestätigt.
So läuft es abFörderfähig
Das hängt vom Aufwand ab. Beim geförderten Heizungstausch zählt er zu den förderfähigen Kosten.
Kosten und Förderung3 bis 5 Werktage
So lange braucht unsere Berechnung. Das Einstellen dauert wenige Stunden.
Ablauf und DauerHeizwasser nimmt den Weg des geringsten Widerstands.
Heizkörper nahe an der Pumpe bekommen zu viel, weit entfernte zu wenig. Der Abgleich begrenzt den Durchfluss an jedem Ventil, bis das Wasser überall ankommt.
So wird berechnetDie Verbraucherzentrale nennt 5 bis 15 Prozent weniger Heizenergie.
Auch der letzte Heizkörper im Strang erreicht seine Temperatur.
Rauschen und Pfeifen an den Ventilen verschwinden.
Vergleich
Dasselbe Haus, dieselben Heizkörper. Der Unterschied liegt allein in der Einstellung.
Pflicht
Vorgeschrieben ist er in zwei Fällen: per Gesetz in größeren Gebäuden und als Bedingung für die Förderung.
Ihr Gebäude
Was haben Sie vor?
Gesetz
Keine Pflicht
§ 60c greift erst ab sechs Einheiten.
Förderung
Voraussetzung
Die KfW verlangt die raumweise Heizlastberechnung und den Abgleich nach Verfahren B oder gleichwertig.
Gesetz
Keine Pflicht
Für bestehende Heizungen schreibt das Gesetz keinen Abgleich vor.
Förderung
Förderfähig
Als Heizungsoptimierung beim BAFA, bis fünf Wohneinheiten.
Gesetz
Pflicht
Nach § 60c, auch beim Kesseltausch. Mit schriftlicher Bestätigung.
Förderung
Voraussetzung
Sobald Sie Fördermittel nutzen.
Gesetz
Heizungsprüfung
Der Abgleich selbst ist keine Pflicht. Ältere Heizungen brauchen aber die Prüfung nach § 60b, Wärmepumpen ausgenommen.
Der Nachweis ist im Rahmen eines Abgleichs möglich.
Förderung
Kein Zuschuss
Ohne Heizungstausch fördert das BAFA nur bis fünf Wohneinheiten.
Auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus und im geförderten Neubau setzt die KfW den Abgleich nach Verfahren B voraus.
Erst der Abgleich lässt die neue Heizung mit niedriger Vorlauftemperatur laufen.
Mehr zur WärmepumpeGedämmte Räume brauchen weniger Wärme. Die alte Einstellung passt dann nicht mehr.
Lauwarme und zu heiße Heizkörper lassen sich in der Regel beheben, oft ohne neue Heizkörper.
Viele Stränge, große Unterschiede. Hier werden zusätzlich die Steigleitungen abgeglichen.
Berechnung
Beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren B wird die Heizlast für jeden Raum berechnet. Verfahren A schätzt sie nur.
Beide Verfahren beschreibt die Fachregel der VdZ. Gesetz und Förderung verlangen Verfahren B oder ein als gleichwertig zertifiziertes Verfahren.
Dieselbe Kette für jeden Heizkörper, hier am Beispiel eines Wohnzimmers.
723 Watt
Aus der raumweisen Heizlastberechnung.
62 Liter pro Stunde
So viel Heizwasser muss durchfließen.
Stufe 4 am Ventil
Darauf stellt der Heizungsbauer das Ventil ein.
Eine Zeile je Heizkörper. Ihr Heizungsbauer stellt die Ventile danach ein.
Einstellliste Auszug Erdgeschoss, Beispielwerte
Reicht ein Heizkörper nicht aus, nennt die Liste die Leistung, die ein neuer bringen muss.
Einstellung
Mit den berechneten Werten stellt der Heizungsfachbetrieb die Anlage ein, an vier Stellen.
Der Monteur stellt jeden Ventileinsatz auf die Stufe aus der Einstellliste.
Sie läuft danach nur noch mit dem berechneten Druck.
Sie sinkt, so weit es die Heizflächen zulassen.
In größeren Gebäuden werden die Steigleitungen untereinander abgeglichen.
Eingestellt wird am Ventil
Ja. Entscheidend ist das Ventil: Fehlt die Voreinstellung, werden Ventileinsätze nachgerüstet.
Eingestellt wird am Verteiler
Jeder Heizkreis erhält seine Wassermenge, eingestellt am Heizkreisverteiler.
Eingestellt wird je Strang
Das Wasser fließt nacheinander durch alle Heizkörper. Abgeglichen wird deshalb je Strang.
Wärmepumpe
Ein Gaskessel gleicht eine schlecht eingestellte Anlage mit höherer Temperatur aus. Eine Wärmepumpe bezahlt jedes Grad mit Strom.
Vorlauftemperatur der Heizung, schematisch
Ohne Abgleich höher als nötig
Mit Abgleich so niedrig wie möglich
1,5 bis 2,5 % weniger Strom je Grad niedrigerer Vorlauftemperatur. Eine Faustregel, der genaue Wert hängt vom Gerät ab.
Zur HeizungsförderungHeizkörper bei 55 °C Vorlauf, Beispiel
Das zeigt unsere Berechnung für jeden Raum. Oft genügt es, einzelne Heizkörper zu tauschen.
Zur HeizlastberechnungAblauf
Wir berechnen, Ihr Heizungsfachbetrieb stellt ein und bestätigt. Die Förderrichtlinie sieht diese Arbeitsteilung ausdrücklich vor.
Im Einfamilienhaus:
Was fehlt, nehmen wir beim Termin vor Ort auf.
Jetzt anfragenEin- und Zweifamilienhaus
Vor Wärmepumpe oder Heizungstausch. Sie erfahren auch, ob Ihre Heizkörper ausreichen.
Mehrfamilienhaus und Gewerbe
Die Berechnungsunterlagen für die Bestätigung nach § 60c, die Mieter einsehen dürfen.
Zuarbeit für Fachbetriebe
Sie stellen ein, wir rechnen: die fertige Einstellliste für Ihre Monteure.
Kosten
Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich richten sich nach dem Aufwand. Den Preis für die Berechnung nennen wir Ihnen, bevor Sie uns beauftragen.
Jeder wird einzeln erfasst und berechnet.
Mit aktuellen Plänen entfällt das Aufmaß der Räume.
Ein Tausch kommt beim Heizungsbauer hinzu.
Eine vorhandene Heizlastberechnung verkürzt die Arbeit.
KfW und BAFA
Ja, auf zwei Wegen: mit der neuen Heizung über die KfW, ohne Heizungstausch über das BAFA.
Stand Oktober 2026. Planungsleistungen dürfen Sie vor dem Förderantrag beauftragen.
Die 15 Prozent gelten für Wohngebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten und nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist. Heizungen mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas dürfen außerdem nicht älter als zwanzig Jahre sein. Den Auftrag an den Heizungsbauer schließen Sie vor dem Antrag unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Ein Auftrag ohne diesen Vorbehalt gilt bereits als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Zur Fachplanung zählt die Berechnung des Abgleichs. Erstellt sie ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte, bezuschusst das BAFA sie bei der Heizungsoptimierung zusätzlich mit 50 Prozent bis zu einer Höchstgrenze. Wer im eigenen Haus wohnt, kann statt der Zuschüsse die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen nutzen.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zu Pflicht, Verfahren, Kosten, Dauer und Sonderfällen.
Alle Fragen & AntwortenGesetzlich vorgeschrieben ist er in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten, sobald dort eine wassergeführte Heizung neu eingebaut wird (§ 60c Gebäudemodernisierungsgesetz, früher GEG). Für Ein- und Zweifamilienhäuser und für bestehende Heizungen ohne Heizungstausch gibt es keine gesetzliche Pflicht. Wer die Heizungsförderung der KfW oder die Heizungsoptimierung des BAFA nutzt, braucht den Abgleich nach Verfahren B aber als Fördervoraussetzung. (Stand: Oktober 2026)
Verfahren A ist ein Näherungsverfahren: Die Heizlast wird nach Baujahr und Fläche geschätzt, der Druck im Rohrnetz pauschal angenommen. Bei Verfahren B wird die Heizlast für jeden Raum nach DIN EN 12831 berechnet. Daraus ergeben sich die Wassermenge und die Voreinstellung für jeden Heizkörper sowie die Einstellung der Pumpe. Wir rechnen ausschließlich nach Verfahren B.
Für die Förderung nicht: Verfahren A ist für Förderanträge seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr zugelassen. Auch § 60c verlangt bei einer neuen Heizung in Gebäuden ab sechs Wohnungen Verfahren B oder ein gleichwertiges Verfahren. Verfahren A schätzt die Heizlast nach Baujahr und Fläche und prüft deshalb nicht Raum für Raum, ob die Heizkörper ausreichen.
Für die Förderung muss ein Fachunternehmen den Abgleich durchführen und bestätigen, die Berechnung darf ein Dritter liefern. Die Berechnung übernehmen wir als unabhängige Energieberater: die Heizlast jedes Raumes und die Einstellwerte für jeden Heizkörper. Ihr Heizungsfachbetrieb stellt die Anlage danach ein und bestätigt den Abgleich für die Förderung. Die Förderrichtlinie sieht ausdrücklich vor, dass ein Dritter die Berechnung liefert und der Fachbetrieb sie prüft und umsetzt.
Verboten ist das nicht, sinnvoll aber selten. Für Verfahren B müssen die Heizlast jedes Raumes nach DIN EN 12831 und die Wassermenge für jeden Heizkörper berechnet werden, das erfordert Fachsoftware und Erfahrung. Falsch eingestellte Ventile können die Wärmeverteilung sogar verschlechtern. Förderung gibt es nur, wenn ein Fachunternehmen den Abgleich durchführt und bestätigt. Selbst erledigen können Sie die Vorbereitung: Heizkörper entlüften, nachsehen, ob die Ventile eine Voreinstellung haben, und Pläne bereitlegen.
Das hängt vom Aufwand ab: von der Zahl der Räume und Heizkörper, von den vorhandenen Plänen und davon, ob Ventile oder Pumpe getauscht werden müssen. Die Kosten verteilen sich auf die Berechnung und das Einstellen durch den Heizungsfachbetrieb. Den Preis für die Berechnung nennen wir Ihnen, sobald wir Ihre Unterlagen gesehen haben, also bevor Sie uns beauftragen. Beim geförderten Heizungstausch zählt der Abgleich zu den förderfähigen Kosten.
Ja. Beim geförderten Heizungstausch zählen Abgleich und Berechnung zu den förderfähigen Kosten und werden mit demselben Satz bezuschusst wie die Heizung, aktuell ab 30 Prozent. Ohne Heizungstausch fördert das BAFA den Abgleich als Heizungsoptimierung mit 15 Prozent: in Wohngebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten und für Heizungen, die älter als zwei Jahre sind. Öl- und Gasheizungen dürfen dabei höchstens zwanzig Jahre alt sein. Die Sätze gelten mit Stand Oktober 2026. Ihren Fördersatz für den Heizungstausch ermitteln Sie mit unserem Förderrechner.
Den Abgleich bestätigt das ausführende Fachunternehmen auf dem Formular „Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs“ der VdZ. Ein Energieberater muss dafür nicht unterschreiben. Zum Nachweis gehört die Dokumentation mit den Berechnungsergebnissen: Heizlast je Raum, Wassermengen, Einstellwerte der Ventile, Pumpe und Vorlauftemperatur. Diese Unterlagen erhalten Sie von uns.
Für die Förderung ja: Die KfW bezuschusst eine Wärmepumpe mit wassergeführtem Heizsystem nur, wenn es nach Verfahren B oder einem zertifiziert gleichwertigen Verfahren hydraulisch abgeglichen wird. Das gilt auch im Einfamilienhaus und auch mit Fußbodenheizung. In Gebäuden ab sechs Wohnungen kommt die gesetzliche Pflicht aus § 60c hinzu, sie unterscheidet nicht nach der Art des Wärmeerzeugers. Unabhängig davon ist der Abgleich die Voraussetzung dafür, dass die Wärmepumpe mit niedriger Vorlauftemperatur und damit sparsam läuft.
Dann lassen Sie die Berechnung getrennt erstellen. Wir liefern die raumweise Heizlast und die Einstellliste für alle Heizkörper, Ihr Heizungsbauer stellt danach ein und bestätigt den Abgleich. Diese Arbeitsteilung ist in der Förderrichtlinie ausdrücklich vorgesehen.
Im Einfamilienhaus dauert die Aufnahme vor Ort ein bis zwei Stunden, für die Berechnung brauchen wir in der Regel 3 bis 5 Werktage. Das Einstellen von Ventilen, Pumpe und Heizkurve durch den Heizungsfachbetrieb ist anschließend meist in wenigen Stunden erledigt, sofern keine Ventile getauscht werden müssen. Bei Mehrfamilienhäusern dauert es entsprechend länger.
Nicht nach Verfahren B. Ein Abgleich nach Gefühl, allein nach der Rücklauftemperatur oder mit einem überschlägigen Online-Rechner kann den Komfort verbessern. Für die Förderung und nach § 60c wird er nicht anerkannt, weil die Heizlast der Räume dabei nicht berechnet wird. Ohne diesen Wert lässt sich nicht bestimmen, wie viel Heizwasser ein Heizkörper braucht.
Für Verfahren B ja. Die Heizlastberechnung ermittelt, wie viel Wärme jeder Raum am kältesten Tag braucht. Der hydraulische Abgleich übersetzt diesen Wert in die Wassermenge und die Ventileinstellung für jeden Heizkörper. Bei uns entstehen beide in einem Zug aus derselben Aufnahme. Liegt bereits eine raumweise Heizlastberechnung vor, bauen wir darauf auf, wenn sie zum heutigen Zustand des Gebäudes passt.
Die Verbraucherzentrale nennt 5 bis 15 Prozent weniger Heizenergie, mit deutlichen Unterschieden von Haus zu Haus. Wie viel es im Einzelfall ist, hängt vom Gebäude, vom Wärmeerzeuger und davon ab, wie ungleich die Anlage vorher lief. Besonders lohnt sich der Abgleich, wenn danach die Vorlauftemperatur gesenkt werden kann, etwa bei Wärmepumpe und Brennwertkessel. Dazu kommt der Komfort: Alle Räume werden gleichmäßig warm, Strömungsgeräusche verschwinden.
Die Heizung läuft, aber ungleichmäßig: Entfernte Heizkörper bleiben kühl, nahe Räume werden zu warm, an den Ventilen rauscht es. Um das auszugleichen, werden Pumpe und Vorlauftemperatur höher gestellt als nötig. Das kostet Heizenergie und bei einer Wärmepumpe spürbar Strom. Eine beantragte Förderung für die neue Heizung wird ohne bestätigten Abgleich nicht ausgezahlt. In Gebäuden ab sechs Wohnungen ist der Abgleich bei einer neuen Heizung vorgeschrieben, Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Im Betrieb hat ein richtig berechneter Abgleich in aller Regel keine Nachteile. Wurden einzelne Räume vorher nie richtig warm, kann der Verbrauch danach etwas steigen, weil diese Räume jetzt ihre Temperatur erreichen. Der Abgleich bedeutet Aufwand für Aufnahme, Berechnung und Einstellung, und er kann zeigen, dass einzelne Ventile oder Heizkörper getauscht werden sollten. Enttäuschungen gibt es vor allem, wenn nur überschlägig eingestellt wurde: Dann bleiben einzelne Räume kühl oder die Pumpe ist zu hoch eingestellt und es rauscht. Deshalb rechnen wir für jeden Raum einzeln.
Von außen ist das kaum zu sehen. Hinweise sind ein Protokoll oder das Bestätigungsformular in Ihren Unterlagen, eine Liste mit Einstellwerten und voreinstellbare Ventile, deren Skala nicht an allen Heizkörpern auf demselben Wert steht. Fehlen die Unterlagen und zeigen sich typische Anzeichen wie kalte Heizkörper, überheizte Räume oder Rauschen, wurde die Anlage sehr wahrscheinlich nie abgeglichen.
Ja. Alte Heizkörper können in der Regel bleiben, entscheidend sind die Ventile. Lassen sie sich nicht voreinstellen, werden Ventileinsätze oder Ventile nachgerüstet. Unsere Berechnung zeigt außerdem für jeden Raum, ob der vorhandene Heizkörper für die geplante Vorlauftemperatur ausreicht, und nennt die Leistung, die ein Ersatz bringen müsste. Wird das Haus noch gedämmt oder bekommt es neue Fenster, sollte der Abgleich für den Zustand danach berechnet werden.
Abgeglichen wird am Heizkreisverteiler. Aus der Heizlast jedes Raumes ergibt sich die Wassermenge für jeden Heizkreis, sie wird an den Durchflussanzeigern oder Regulierventilen des Verteilers eingestellt. Fehlen diese Bauteile bei älteren Anlagen, lassen sie sich nachrüsten. Auch Fußbodenheizungen müssen für die Förderung nach Verfahren B abgeglichen werden.
Gemeint sind zwei verschiedene Dinge. Thermostatventile mit automatischer Durchflussregelung halten die eingestellte Wassermenge in ihrem Arbeitsbereich konstant, auch wenn der Druck im Rohrnetz schwankt. Eingestellt wird trotzdem der berechnete Wert, die Berechnung entfällt also nicht. Smarte Thermostate, die den Abgleich über die Temperatur regeln, ersetzen Verfahren B für die Förderung nur, wenn das System als gleichwertig zertifiziert ist.
Dann passen Einstellung und Anlage noch nicht zusammen. Häufige Ursachen sind Luft im Heizkörper, eine zu knapp gewählte Voreinstellung, eine falsch eingestellte Pumpe oder ein Heizkörper, der für die abgesenkte Vorlauftemperatur zu klein ist. Zuerst entlüften, dann die Einstellwerte mit der Berechnung vergleichen lassen. Mit einer raumweisen Berechnung lässt sich jeder Wert nachprüfen.
Nicht regelmäßig. Er gilt für den Zustand, für den er berechnet wurde. Neu berechnet werden sollte nach einer Dämmung oder einem Fenstertausch, nach einem An- oder Umbau und wenn viele Heizkörper erneuert werden. Bei einem Heizungstausch wird eine vorhandene Berechnung nach Verfahren B geprüft und an die neue Anlage angepasst. Werden nur einzelne Heizkörper gegen gleich starke ersetzt, genügt es, deren Ventile einzustellen.
Ja. Vor Ort sind wir vor allem im Raum Neumarkt, Nürnberg, Regensburg und Ingolstadt. Projekte in anderen Regionen betreuen wir bundesweit. Ob wir Gebäude und Heizkörper vor Ort aufnehmen oder nach Ihren Plänen und Angaben rechnen, klären wir bei der Anfrage. Das Einstellen übernimmt in jedem Fall Ihr Heizungsfachbetrieb vor Ort.