Energieberatungs- und Nachhaltigkeitsbüro Brandl GmbH

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Sanieren mit Plan. 5 % Bonus sichern.

Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Gebäude energetisch modernisieren: mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen, klaren Kosten und 5 % zusätzlicher Förderung.

Vorteile

Welche Vorteile bietet ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der iSFP unterstützt Eigentümer dabei, die energetische Sanierung ihres Gebäudes systematisch und schrittweise zu planen. Ziel ist es, durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen einen höheren energetischen Standard bis hin zu einer bestimmten Effizienzhaus-Klasse zu erreichen.

Erhöhte Förderungen

Die Grundförderung beträgt 15 % auf die ersten 30.000 € Ihrer Investition. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kommen 5 % Bonus hinzu, und zwar ausschließlich auf den Kostenanteil über 30.000 €. Gleichzeitig steigen die förderfähigen Kosten je Wohneinheit deutlich an.

60.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
statt 30.000 € ohne iSFP

Gezielte Priorisierung und Planung

Der iSFP zeigt auf, welche Sanierungsmaßnahmen am dringlichsten sind, sodass Sie Ihre Investitionen strategisch und effektiv umsetzen können.

Finanzielle Transparenz

Durch eine detaillierte Analyse werden Kosten, Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten klar aufgezeigt. Das ist die Grundlage für eine fundierte Finanzierungsentscheidung.

Langfristige Wertsteigerung

Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen verbessert nicht nur den Wohnkomfort und senkt den Energieverbrauch, sondern erhöht auch den Immobilienwert und sichert die Zukunft Ihres Zuhauses.

Beispiel

Wie kann Ihr Weg zum Effizienzhaus aussehen?

Ein iSFP verteilt die Sanierung auf mehrere Etappen. Das folgende Beispiel zeigt, wie sich ein Bestandsgebäude über drei Jahre hinweg Schritt für Schritt zum Effizienzhaus entwickelt.

  1. Start heute

    Aktueller Zustand

    Wir nehmen das Gebäude auf und ermitteln, wo die größten Wärmeverluste entstehen. Daraus ergibt sich die Reihenfolge der Maßnahmen.

  2. Etappe 01 2025

    Dach und Kellerdecke

    Im ersten Schritt könnte die Sanierung des Dachs erfolgen, um die Energieeffizienz und den Schutz des Gebäudes zu verbessern. Zusätzlich wird die Kellerdecke gedämmt, um Wärmeverluste im unteren Bereich zu reduzieren.

  3. Etappe 02 2026

    Fassade, Fenster und Heizung

    Die Sanierung wird mit der Erneuerung der Fassade und dem Austausch der Fenster fortgesetzt, um die Dämmung weiter zu optimieren. Gleichzeitig erfolgt der Tausch der Heizung, um eine moderne, effiziente Heiztechnik zu integrieren.

  4. Etappe 03 2027

    Lüftungsanlage

    Abschließend wird eine Lüftungsanlage installiert, um den Luftaustausch zu verbessern und Schimmelbildung vorzubeugen.

  5. Ergebnis Ziel

    Ihr zukünftiges Effizienzhaus

    Nach der Sanierung ist das Gebäude energetisch auf einem modernen Stand. Verbesserte Dämmung, effiziente Haustechnik und optimierte Heiz- und Lüftungssysteme reduzieren den Energieverbrauch spürbar. Der Wohnkomfort steigt, während die Betriebskosten nachhaltig gesenkt werden.

Selbsttest

Können Sie den iSFP-Bonus nutzen?

Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrem Gebäude und Ihrem Vorhaben. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob der Bonus für Sie greift und welche Unterlagen wir benötigen.

Unterlagen

Welche Unterlagen werden für den iSFP benötigt?

Je vollständiger die Grundlagen, desto genauer der Fahrplan. Was uns noch fehlt, klären wir gemeinsam, auch beim Termin vor Ort.

Baupläne

Wir benötigen detaillierte Baupläne und Schnitte, die die Konstruktion und Dimensionen des Gebäudes zeigen. Diese sollten die Größe und Lage der Räume, Wandstärken, Fenster- und Türöffnungen sowie andere relevante bauliche Details enthalten.

Bauantrag mit Flächenberechnung

Falls vorhanden, wären Rechnungen, technische Dokumentationen oder Angaben zu Fenstern und Türen hilfreich. Diese sollten Informationen wie den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient), das Material und die Maße der Bauelemente enthalten.

Fotos

Für den Energieausweis bitten wir um mehrere aussagekräftige Fotos Ihres Gebäudes, darunter ein repräsentatives Titelbild, welches die Gebäudehülle eindrucksvoll darstellt, sowie ergänzende Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven, um den Gesamtzustand deutlich abzubilden.

Vor-Ort-Termin

Wir vereinbaren einen Termin vor Ort, bei dem wir den aktuellen Zustand Ihrer Gebäudehülle, Fenster und Heizungsanlage überprüfen. Dabei erfassen wir jeden beheizten Raum inklusive der vorhandenen Heizkörper (Größe, Typ usw.), um eine genaue Analyse zu gewährleisten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan

Kurze Antworten zu Bonus, Gültigkeit, Voraussetzungen und der Umsetzung der Maßnahmen.

Alle Fragen & Antworten
Muss der iSFP genauso umgesetzt werden?

Für den iSFP-Bonus muss die beantragte Maßnahme im iSFP benannt sein. Die zeitliche Reihenfolge muss dabei nicht eingehalten werden. Geringfügige inhaltliche Abweichungen oder eine Übererfüllung der Maßnahmen sind nicht förderschädlich. Wird die Maßnahme gegenüber dem iSFP untererfüllt, wird kein iSFP-Bonus gewährt.

Müssen alle Maßnahmen im iSFP umgesetzt werden?

Die Maßnahmen, welche für den iSFP-Bonus berechtigt sind und innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFPs umgesetzt werden, erhalten den iSFP-Bonus. Dies gilt bereits ab der ersten Maßnahme. Wenn der iSFP nach 15 Jahren nicht komplett umgesetzt wurde, wird der iSFP-Bonus für die anderen Maßnahmen nicht zurückgefordert.

Für welche Maßnahmen gilt der iSFP-Bonus von 5 %?

Der iSFP-Bonus von 5 % gilt für Sanierungen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung. Ausgenommen ist der Austausch von Heizungsanlagen. Die Grundförderung beträgt 15 % auf die ersten 30.000 € der Investition. Der Bonus von 5 % wird erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von mehr als 30.000 € gewährt und ausschließlich auf den darüber liegenden Kostenanteil berechnet. Diese Regelung gilt seit dem 21.07.2026.

Wie viele Kosten sind pro Wohneinheit förderfähig?

Die förderfähigen Kosten sind nach Wohneinheiten gestaffelt. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt der jeweilige Höchstbetrag deutlich an.

Wohneinheit ohne iSFP mit iSFP
1. Wohneinheit 30.000 € 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € je 30.000 €
ab der 7. Wohneinheit je 8.000 € je 15.000 €
Wer darf einen iSFP erstellen?

Ein iSFP darf nur von Energieberatern erstellt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Wohngebäude eingetragen sind. Diese verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und sind berechtigt, förderfähige Energieberatungen durchzuführen und den iSFP mit der speziellen iSFP-Druckapplikation zu erstellen.

Wie lange ist ein iSFP gültig?

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre ab Erstellungsdatum gültig. Alle Maßnahmen, die innerhalb dieses Zeitraums umgesetzt werden, können den iSFP-Bonus von 5 % in Anspruch nehmen. Sie können die Maßnahmen flexibel über diesen Zeitraum verteilen und müssen nicht alle auf einmal durchführen.

Welche Voraussetzungen muss mein Gebäude erfüllen?

Ihr Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein, in Deutschland liegen und überwiegend als Wohngebäude genutzt werden. Die Energieberatung und Erstellung des iSFP muss durch einen qualifizierten Energieberater erfolgen, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt wird.