Gesetzliche Pflicht
Neubauten
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG, seit 1. November 2020 in Kraft) ist eine normgerechte Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für alle Neubauten verpflichtend. Sie muss vor der Installation der Heizungsanlage durchgeführt werden und dient als Nachweis gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.