Das Wichtigste in Kürze

Politisch ist ein deutlicher Kurswechsel weg von der starren 65 %-Pflicht geplant. Praktisch bleibt aber das Kostenrisiko bei Gas/Öl (CO2-Preis, teure grüne Gase) bestehen – und genau da werden die Details des eigentlichen Gesetzes entscheidend werden.

Neu in den Eckpunkten:

  • Die 65 %-Erneuerbare-Regel für neue Heizungen soll fallen.
  • Öl- und Gasheizungen sollen wieder eingebaut werden dürfen.
  • Für funktionierende bestehende Heizungen soll es keine Austauschpflicht geben. 

Gleichzeitig kommt nicht einfach ein Freifahrtschein für Fossil:

  • Für neue Öl-/Gasheizungen ist laut den Plänen eine „Bio-Treppe“/Grüngasquote vorgesehen (u. a. mit 10 % klimafreundlichem Anteil ab 2029, danach schrittweise Anhebung bis 2040).
  • Fossiles Heizen bleibt durch die CO2-Bepreisung wirtschaftlich riskant/teurer, auch wenn die Regeln gelockert werden. 

Wichtig für Verbraucher:

  • Die Förderung für klimafreundliche Heizungen (z. B. Wärmepumpen) soll mind. bis 2029 weiterlaufen.

Zeitplan (politisch geplant, nicht garantiert):

  • Gesetzentwurf bis Ostern 2026 (Anfang April) ins Kabinett.
  • Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 angestrebt.

Wichtig zur Einordnung: Bis das neue Gesetz tatsächlich verabschiedet ist, gilt das bisherige GEG weiter. Also weiterhin die 65 %-Vorgaben (bereits in Neubaugebieten) und den Übergangsfristen über die kommunale Wärmeplanung (Großstädte bis Mitte 2026, sonst spätestens Mitte 2028).