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Energieausweise
Ja, seit 2025 ist ein Energieausweis gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden, Wohnungen und Nichtwohngebäuden verpflichtend (Denkmäler sind nicht verpflichtend). Der Ausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt und spätestens bei Vertragsabschluss übergeben werden. Zudem müssen die wesentlichen Kennwerte bereits in Immobilienanzeigen angegeben werden (Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Ein Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre lang gültig. Dies gilt sowohl für den Bedarfsausweis als auch für den Verbrauchsausweis. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden (Bei erneuten Verkauf/Vermietung/Verpachtung). Wichtig: Bei wesentlichen energetischen Modernisierungen (z.B. neue Heizung, Dämmung der Gebäudehülle) sollte der Ausweis vorzeitig erneuert werden, um die verbesserten Werte dokumentieren zu können. Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Ausstellungsdatum, nicht mit dem Datum der ersten Verwendung.
Verbrauchsausweis: Basiert auf den tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbrauchsdaten der letzten drei Jahre (es müssen mindestens 36 Monate sein). Er ist meist günstiger und schneller zu erstellen, kann aber stark vom Nutzerverhalten abhängen. Geeignet für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder neuere Gebäude (Bauantrag nach 01.11.1977) und für Nichtwohngebäude.
Bedarfsausweis: Wird durch eine technische Analyse der Gebäudesubstanz und Anlagentechnik erstellt und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist objektiver, aber aufwendiger und teurer. Pflicht für ältere Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor 01.11.1977), die nicht saniert wurden, sowie bei fehlenden Verbrauchsdaten.
Seit 2025 müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen (Print, Online, Aushang) folgende Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten sein:
- Energiekennwert: End- oder Primärenergiebedarf/-verbrauch in kWh/(m²·a)
- Energieträger: Art der Heizung (z.B. Erdgas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Baujahr des Gebäudes
- Effizienzklasse: A+ bis H (Farbskala)
- Art des Ausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Bei Nicht-Angabe oder falschen Angaben drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Die Angaben schützen Käufer und Mieter vor bösen Überraschungen und ermöglichen einen fairen Vergleich von Immobilien.
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Energieberatern ausgestellt werden, die nach § 88 GEG ausstellungsberechtigt sind. Dazu gehören unter anderem:
- Energieberater: mit Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena
- Architekten und Bauingenieure: mit entsprechender Bauvorlageberechtigung
- Handwerksmeister: bestimmter Gewerke mit Zusatzqualifikation
- Hochschulabsolventen: mit Studienabschluss in relevanten Fachrichtungen (z.B. Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik)
Wichtig: Hausbesitzer dürfen keinen eigenen Energieausweis ausstellen. Die Ausstellung durch nicht qualifizierte Personen ist ungültig und kann rechtliche Konsequenzen haben.
Ja, bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der 10-Jahres-Frist, auch wenn sich die gesetzlichen Anforderungen geändert haben. Das bedeutet:
- Ausweise nach EnEV 2016 sind noch bis zum Ausstellungsdatum + 10 Jahre gültig
- Bei Verkauf oder Vermietung müssen Sie den vorhandenen Ausweis vorlegen, auch wenn er nach alten Richtlinien erstellt wurde
- Die in Immobilienanzeigen geforderten Angaben müssen jedoch aus dem vorhandenen Ausweis entnommen werden
Tipp: Nach energetischen Modernisierungen (neue Heizung, Dämmung etc.) sollten Sie einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die verbesserten Energiewerte zu dokumentieren und bei Verkauf/Vermietung einen besseren Preis zu erzielen.
Die Energieeffizienzklassen geben auf einen Blick Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Sie sind ähnlich wie bei Haushaltsgeräten auf einer farbigen Ampelskala von grün (sehr gut) bis rot (sehr schlecht) dargestellt:
- A+: unter 30 kWh/(m²·a) – Passivhaus-Standard, höchste Effizienz
- A: 30–50 kWh/(m²·a) – KfW-Effizienzhaus 55 oder besser
- B: 50–75 kWh/(m²·a) – KfW-Effizienzhaus 70, sehr guter Standard
- C: 75–100 kWh/(m²·a) – GEG-Neubaustandard, guter Energieverbrauch
- D: 100–130 kWh/(m²·a) – Durchschnittlicher Altbau mit Sanierung
- E: 130–160 kWh/(m²·a) – Teilsanierter Altbau
- F: 160–200 kWh/(m²·a) – Altbau mit Sanierungsbedarf
- G: 200–250 kWh/(m²·a) – Unsanierter Altbau, hoher Verbrauch
- H: über 250 kWh/(m²·a) – Sehr hoher Energieverbrauch, dringender Handlungsbedarf
Faustregel: Je besser die Energieeffizienzklasse, desto niedriger sind die Heizkosten und desto attraktiver ist die Immobilie am Markt. Ein Haus der Klasse A+ verbraucht etwa 10-mal weniger Energie als ein unsaniertes Gebäude der Klasse H.