Energieberatungs- und Nachhaltigkeitsbüro Brandl GmbH

Energieausweise

Verbraucherausweis / Bedarfsausweis

Ein Energieausweis gibt einen klaren Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes. Er zeigt anhand konkreter Kennzahlen, wie effizient das Haus im Hinblick auf Energieverbrauch, Dämmung und Heiztechnik ist.

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Was beinhaltet ein Energieausweis im Detail?

Muster eines offiziellen Energieausweises mit Effizienzklassen-Skala von A+ bis H

Allgemeine Gebäudedaten

Allgemeine Infos wie Adresse, Baujahr, Gebäudetyp und die energetisch relevante Nutzfläche.

Energiekennwerte

Angaben zum End- und Primärenergiebedarf oder -verbrauch Ihrer Immobilie in kWh/(m²·a).

Effizienzklasse

Die bekannte Skala von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) für den schnellen Überblick.

Heizung & Anlagentechnik

Informationen zur Art der Heizung, Warmwasserbereitung und ggf. Lüftungs- oder Solaranlagen.

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Hinweis: Ein guter Energieausweis ist ein Verkaufsargument und kann den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig steigern.

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Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Beantworten Sie die folgenden Fragen, um eine Empfehlung zu erhalten:

Pflicht & Voraussetzungen

  • Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 01.11.1977, die NICHT die 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
  • Wenn keine (oder unvollständige) Heizkosten- und Verbrauchskosten der letzten 3 Jahre vorhanden sind.
  • Für Neubauten (nach Fertigstellung).

Benötigte Unterlagen

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BAUPLÄNE

Wir benötigen detaillierte Baupläne und Schnitte, die die Konstruktion und Dimensionen des Gebäudes zeigen...

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FOTOS

Für den Energieausweis bitten wir um mehrere aussagekräftige Fotos Ihres Gebäudes...

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ANLAGENTECHNIKEN

Bitte stellen Sie ein Foto Ihrer Heizungsanlage inklusive Typenschild zur Verfügung...

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VOR ORT TERMIN

Sollten keine detaillierten Informationen zu den Bauteilaufbauten vorliegen, prüfen wir diese vor Ort...

Voraussetzungen

  • Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 01.11.1977 (wenn Verbrauchsdaten vorliegen).
  • Wohngebäude mit Bauantrag vor 01.11.1977, die die 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen (wenn Verbrauchsdaten vorliegen).
  • Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten (unabhängig vom Baujahr, wenn Verbrauchsdaten vorliegen).
  • Alle Nichtwohngebäude (wenn Verbrauchsdaten vorliegen).

Benötigte Unterlagen

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HEIZKOSTEN

Für die Erstellung Ihres Energieausweises benötigen wir die vollständigen Heiz- und Verbrauchskostenabrechnungen...

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FOTOS

Für den Energieausweis bitten wir um ein repräsentatives Bild Ihres Gebäudes...

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NACHWEIS

Wir benötigen einen eindeutigen Nachweis des Baujahrs sowie der Wohnfläche Ihres Gebäudes.

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HEIZUNGSANLAGE

Wir benötigen ein Foto des Typenschilds Ihrer Heizungsanlage, aus dem Art und Baujahr ersichtlich sind...

Bitte beantworten Sie die Fragen vollständig, um eine Empfehlung zu erhalten, oder kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

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Häufig gestellte Fragen

Zur FAQ
Brauche ich einen Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung?

Ja, seit 2025 ist ein Energieausweis gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden, Wohnungen und Nichtwohngebäuden verpflichtend (Denkmäler sind nicht verpflichtend). Der Ausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt und spätestens bei Vertragsabschluss übergeben werden. Zudem müssen die wesentlichen Kennwerte bereits in Immobilienanzeigen angegeben werden (Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre lang gültig. Dies gilt sowohl für den Bedarfsausweis als auch für den Verbrauchsausweis. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden (Bei erneuten Verkauf/Vermietung/Verpachtung). Wichtig: Bei wesentlichen energetischen Modernisierungen (z.B. neue Heizung, Dämmung der Gebäudehülle) sollte der Ausweis vorzeitig erneuert werden, um die verbesserten Werte dokumentieren zu können. Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Ausstellungsdatum, nicht mit dem Datum der ersten Verwendung.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Verbrauchsausweis: Basiert auf den tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbrauchsdaten der letzten drei Jahre (es müssen mindestens 36 Monate sein). Er ist meist günstiger und schneller zu erstellen, kann aber stark vom Nutzerverhalten abhängen. Geeignet für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder neuere Gebäude (Bauantrag nach 01.11.1977) und für Nichtwohngebäude.

Bedarfsausweis: Wird durch eine technische Analyse der Gebäudesubstanz und Anlagentechnik erstellt und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist objektiver, aber aufwendiger und teurer. Pflicht für ältere Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor 01.11.1977), die nicht saniert wurden, sowie bei fehlenden Verbrauchsdaten.

Welche Angaben müssen 2025 in Immobilienanzeigen stehen?

Seit 2025 müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen (Print, Online, Aushang) folgende Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten sein:

  • Energiekennwert: End- oder Primärenergiebedarf/-verbrauch in kWh/(m²·a)
  • Energieträger: Art der Heizung (z.B. Erdgas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe)
  • Baujahr des Gebäudes: Jahr der Fertigstellung
  • Effizienzklasse: Energieeffizienzklasse von A+ bis H (Ampelskala)
  • Art des Ausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Bei Nicht-Angabe oder falschen Angaben drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Energieberatern ausgestellt werden, die nach § 88 GEG ausstellungsberechtigt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Energieberater: mit Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena
  • Architekten und Bauingenieure: mit entsprechender Bauvorlageberechtigung
  • Handwerksmeister: bestimmter Gewerke mit Zusatzqualifikation
  • Hochschulabsolventen: mit Studienabschluss in relevanten Fachrichtungen (Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, etc.)

Wichtig: Hausbesitzer dürfen keinen eigenen Energieausweis ausstellen. Die Ausstellung durch unberechtigte Personen ist unzulässig und kann zu rechtlichen Problemen führen. Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung des Ausstellers.

Kann ich meinen alten Energieausweis weiter verwenden?

Ja, bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der 10-Jahres-Frist, auch wenn sich die gesetzlichen Anforderungen geändert haben. Das bedeutet:

  • Ausweise nach EnEV 2016 sind noch bis zum Ausstellungsdatum + 10 Jahre gültig
  • Bei Verkauf oder Vermietung müssen Sie den vorhandenen Ausweis vorlegen, auch wenn er nach alten Richtlinien erstellt wurde

Empfehlung: Nach energetischen Modernisierungen sollten Sie einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die verbesserten Energiewerte zu dokumentieren und die Immobilie attraktiver zu präsentieren. Ein aktueller Ausweis nach GEG kann bei der Vermarktung vorteilhaft sein.

Was bedeuten die Energieeffizienzklassen von A+ bis H?

Die Energieeffizienzklassen geben auf einen Blick Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Sie sind ähnlich wie bei Haushaltsgeräten auf einer farbigen Ampelskala von grün (sehr gut) bis rot (sehr schlecht) dargestellt:

  • A+: unter 30 kWh/(m²·a) – Passivhaus-Standard, höchste Effizienz
  • A: 30–50 kWh/(m²·a) – KfW-Effizienzhaus 55 oder besser
  • B: 50–75 kWh/(m²·a) – Niedrigenergiehaus, gut saniert
  • C: 75–100 kWh/(m²·a) – Moderner Standard nach GEG
  • D: 100–130 kWh/(m²·a) – Durchschnittlich, Sanierungspotenzial
  • E: 130–160 kWh/(m²·a) – Ältere Gebäude, Sanierung empfohlen
  • F: 160–200 kWh/(m²·a) – Hoher Energieverbrauch
  • G: 200–250 kWh/(m²·a) – Sehr hoher Verbrauch
  • H: über 250 kWh/(m²·a) – Unsanierter Altbau, dringender Handlungsbedarf (Worst-Performance-Building --> mehr Förderung möglich)

Je besser die Energieeffizienzklasse, desto niedriger sind die Heizkosten und desto attraktiver ist die Immobilie am Markt. Die Einstufung basiert auf dem End- oder Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch.