Das Wichtigste in Kürze
- Die Koalition will das „Heizungsgesetz“ (GEG) 2026 neu aufstellen und als „Gebäudemodernisierungsgesetz“ fortführen.
- Eckpunkte sollen bis Ende Januar 2026 kommen, ein Kabinettsbeschluss ist bis Ende Februar 2026 geplant.
- Von „Abschaffen“ ist politisch die Rede, praktisch geht es bislang eher um Umbau/Umbenennung, nicht um sofortige Regel-Löschung.
- Zentrale Streitfrage bleibt die 65-Prozent-Regel (Heizen mit Erneuerbaren Energien) und wie „technologieoffen“ das künftig wirklich wird.
- Bis zur Reform gilt weiter das aktuelle Recht: funktionierende Heizungen dürfen laufen und repariert werden; Pflichten greifen vor allem bei Totalschaden und je nach Wärmeplanung der Kommune.
- Förderungen und Übergangsfristen sind aktuell noch Teil des Rahmens, können politisch aber verändert werden.
Warum „Abschaffen“ nicht automatisch „weg“ bedeutet
In der Debatte wird das Wort „Abschaffen“ benutzt, inhaltlich ist aber bisher nicht festgezurrt, welche Regeln tatsächlich entfallen und welche nur neu geordnet werden. Zudem ist die deutsche Gesetzgebung an andere Faktoren gekoppelt: EU-Vorgaben und Klimaschutzziele müssen eingehalten werden.
Der Streitpunkt: Die 65-Prozent-Regel
Der Kernkonflikt bleibt die Vorgabe, dass neue Heizungen (je nach Situation und Zeitpunkt) einen hohen Anteil erneuerbarer Energien nutzen sollen. Die Union drängt auf eine Abkehr von fixen Quoten, während die SPD die Vorgabe eher sichern will. Das Ergebnis entscheidet, ob der Fokus künftig stärker auf „Technologieoffenheit“ oder weiterhin klar auf erneuerbaren Heizsystemen liegt.
Was Eigentümer bis dahin tun müssen
Bis eine Reform tatsächlich beschlossen ist, gilt das bestehende Recht. Das heißt: Wer eine funktionierende Heizung hat, darf sie weiter betreiben und reparieren. Handlungsdruck entsteht vor allem, wenn eine Anlage irreparabel ausfällt oder wenn kommunale Wärmepläne bestimmte Anschluss- oder Umstiegs-Optionen konkretisieren. Übergangsfristen sollen in solchen Fällen Zeit geben, eine passende Lösung zu finden. Zusätzlich gibt es aktuell noch Förderprogramme.
Fazit
Die Politik liefert bisher vor allem einen Zeitplan, keine Sicherheit. Für Eigentümer heißt das: nicht auf Schlagworte wie „abgeschafft“ vertrauen, sondern jetzt die eigenen Optionen prüfen. Wer in den nächsten 12–24 Monaten ohnehin modernisieren muss oder will, sollte frühzeitig planen, weil sich Förderbedingungen ändern können und keine Garantie besteht, dass das heutige Niveau bleibt. Eine kurze Beratung klärt, welche Lösung zum Gebäude passt, welche Fristen relevant sind und welche Fördermittel aktuell realistisch sind, bevor sich Programme oder Sätze ändern.