Kurz zusammengefasst
- EU-Gebäuderichtlinie gilt seit 28.05.2024; nationale Umsetzung bis 29.05.2026
- Neubau wird zum Zero-Emission-Building: öffentliche Neubauten ab 2028, alle übrigen ab 2030
- Solaranlagen werden schrittweise Pflicht, je nach Gebäudetyp und Größe
- Nichtwohngebäude bekommen verbindliche Effizienzschwellen mit Sanierungsdruck bis 2030/2033
- Wohngebäude: deutschlandweiter Reduktionspfad für Primärenergie bis 2030/2035
- Lebenszyklus-CO₂ (GWP) wird im Energieausweis verankert, zuerst für große Neubauten
- Mehr Vorverkabelung und Ladepunkte für E-Mobilität
- Umsetzung in Deutschland über GEG, GEIG und Landesvorgaben
Rechtsrahmen und Zeitplan
Die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist seit dem 28. Mai 2024 in Kraft. Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 29. Mai 2026 in ihr nationales Recht übertragen. Parallel entwickeln sie nationale Gebäuderenovierungspläne mit Zwischenzielen bis 2030, 2035, 2040 und 2050. Einzelheiten der Anwendung, Ausnahmen und Kontrollen werden daher in den jeweiligen Umsetzungsgesetzen konkretisiert.
Neubauten: Null-Emissions-Gebäude als Standard
Ab dem 1. Januar 2028 müssen neue Gebäude im Eigentum oder Gebrauch öffentlicher Stellen als Null-Emissions-Gebäude errichtet werden, ab dem 1. Januar 2030 alle Neubauten. Ein ZEB hat eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz und verursacht am Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen. Ergänzend verlangt die EPBD für Neubauten eine Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz (GWP) nach anerkannten Normen. Die Offenlegung beginnt stufenweise: zuerst für große Neubauten, anschließend für alle.
Wohngebäudebestand: Verbrauchspfad statt Einzelschwellen
Für Wohngebäude gibt es keine einheitliche EU-Mindestklasse, sondern einen Pfad für den gesamten Bestand:
- Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands muss gegenüber 2020 um mindestens 16 % bis 2030 und mindestens 20–22 % bis 2035 sinken.
- Mindestens 55 % dieser Reduktion ist durch die Sanierung der schlechtesten Teile des Bestands zu erzielen. Mitgliedstaaten hinterlegen dies in ihren Renovierungsplänen, typischerweise mit priorisierten Paketen (Gebäudehülle, Heiz-/Kühlsysteme, Regelungstechnik) und sozial flankierten Förderprogrammen.
Nichtwohngebäude: Mindestenergie-Leistungsstandards (MEPS)
Für Nichtwohngebäude werden EU-weit strukturierte Mindeststandards eingeführt, die jedes Land in zwei Schwellen übersetzt:
- bis 2030 unter einen national festgelegten 16-%-Schwellenwert, bis 2033 unter 26 %.
- Gemeint ist: Die energetisch schlechtesten Anteile des Bestands müssen zügig verbessert werden. Prüf- und Nachweisgrundlage sind vor allem Energieausweise und Begleitdaten. Es gibt eng definierte Ausnahmen (z. B. bei Unwirtschaftlichkeit im Einzelfall), die jedoch durch gleichwertige Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen sind.
Solar auf (fast) jedem geeigneten Dach
Die EPBD führt eine gestaffelte Solarpflicht ein, sofern dies technisch, wirtschaftlich und funktional machbar ist:
- ab 31.12.2026: neue öffentliche Gebäude und neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche,
- bis 31.12.2027/2028/2030: stufenweise für bestehende öffentliche Gebäude (absteigende Flächenklassen),
- bis 31.12.2029: alle neuen Wohngebäude sowie neue überdachte Parkplätze an Gebäuden,
- zusätzlich: Pflicht bei größeren Dach- oder Anlageneingriffen in bestimmten Nichtwohngebäuden. Die genaue Ausgestaltung (z. B. Ausnahmen bei Verschattung oder Denkmalschutz) regeln die Mitgliedstaaten
Heizungen: Förderfokus verlagert sich, fossile Einzelkessel raus
Spätestens ab dem 1. Januar 2025 dürfen neue, eigenständige fossile Heizkessel nicht mehr finanziell gefördert werden. Fördermittel sollen stattdessen in umfassende Renovierungen, Wärmepumpen und gebäudenahe erneuerbare Energie fließen. Viele Programme koppeln Zuschüsse an Energieeinspar- oder Emissionsziele und soziale Kriterien, um vulnerable Haushalte zu entlasten. In strategischen Papieren wird außerdem ein Ausstieg aus fossilen Heizkesseln bis 2040 angestrebt; die konkrete rechtliche Umsetzung erfolgt national.
Ladeinfrastruktur und aktive Gebäude
Für neue und umfassend renovierte Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen gilt: mindestens ein Ladepunkt je fünf Stellplätze, zudem Vorkabelung für einen großen Teil der übrigen Plätze. Für Bestandsgebäude mit größeren Parkflächen greifen ergänzende Nachrüstpflichten. Parallel stärkt die EPBD Gebäudeautomation und Energiemanagement (z. B. Mess-, Steuer- und Regeltechnik) in größeren Nichtwohngebäuden, weil Betriebseffizienz ohne digitale Regelung kaum erreichbar ist.
Energieausweise, Renovierungspässe und Datenqualität
Die Energieausweise werden EU-weit harmonisiert: A–G-Skala, A = Null-Emissions-Gebäude. Ausweise werden digital und sind bei Neubau, größerer Renovierung, Verkauf, Vermietung verpflichtend. Inhalte werden geschärft: konkrete Maßnahmen, geschätzte Einsparungen, Hinweise auf Förderungen.
Mitgliedstaaten müssen nationale Gebäudedatenbanken aufbauen und ein System für Renovierungspässe einführen. Diese Pässe liefern einen mehrstufigen Sanierungsfahrplan bis zu einem ZEB-kompatiblen Zustand, inklusive Zeit- und Kostenrahmen sowie Prioritätenfolge.
Mitgliedstaaten müssen nationale Gebäudedatenbanken aufbauen und ein System für Renovierungspässe einführen. Diese Pässe liefern einen mehrstufigen Sanierungsfahrplan bis zu einem ZEB-kompatiblen Zustand, inklusive Zeit- und Kostenrahmen sowie Prioritätenfolge.