Das Wichtigste in Kürze
- Starttermin: EH55-Neubauförderung ab 16.12.2025, eingebettet in „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN).
- Zielgruppe: Bauherren und Investoren mit bereits genehmigten, aber noch nicht gestarteten Neubauprojekten.
- Standard: Effizienzhaus 55, ausschließlich Heizung mit erneuerbaren Energien, keine fossilen Brennstoffe.
- Förderart: Zinsvergünstigter KfW-Kredit bis 100.000 € pro Wohneinheit, Laufzeiten bis 35 Jahre, Zinsbindung in der Regel bis 10 Jahre.
- Timing-Vorgabe: Baugenehmigung muss vorliegen, Baubeginn und Verträge erst ab 16.12.2025 zulässig, sonst keine Förderung.
- Kommunen: Zuschuss 5 % für EH55, 7,5–10 % für andere klimafreundliche Neubauten in KFN/KNN (je nach Ausstattungsstandard).
- Budget & Risiko: Programm ist befristet und budgetiert – wer zu spät beantragt, kann trotz prinzipieller Förderfähigkeit leer ausgehen.
- Beratung: Für viele Neubauprogramme sind zertifizierte Energieeffizienz-Experten mit LCA-Qualifikation erforderlich; frühzeitige Einbindung verhindert Engpässe.
Mit den Programmen „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) unterstützt der Bund seit einiger Zeit den Bau energieeffizienter Gebäude über zinsvergünstigte KfW-Darlehen. Gefördert werden Wohn- und Nichtwohngebäude, die bestimmte Effizienz- und Klimaschutzanforderungen erfüllen und ohne fossile Heiztechnik geplant werden.
Kurzfristig NEU
Neu hinzu kommt eine befristete Förderung für Neubauten im Standard „Effizienzhaus 55“ (EH55). Diese startet am 16. Dezember 2025 und wird in das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ eingebettet. Gefördert werden insbesondere Projekte, die bereits genehmigt sind, aber aus Kostengründen bislang nicht begonnen wurden. Die Politik will damit den bestehenden „Bauüberhang“ bei längst geplanten, aber aufgeschobenen Vorhaben abbauen.
Was wird konkret gefördert?
Förderfähig sind der Neubau und der Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden im Standard Effizienzhaus 55, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Gebäude erfüllen die technischen Anforderungen eines Effizienzhauses 55.
- Die Wärmeerzeugung erfolgt zu 100 % mit erneuerbaren Energien; Gas-, Öl- oder andere fossile Heizungen sind ausgeschlossen.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt eine gültige Baugenehmigung vor (bzw. bei genehmigungsfreien Vorhaben hat die Bauaufsicht das Projekt offiziell zur Kenntnis genommen).
- Baubeginn und Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen dürfen erst ab dem 16.12.2025 erfolgen. Eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene oder vertraglich fixierte Vorhaben ist ausgeschlossen.
Zusätzlich verschärfen sich die Anforderungen an die Fachplanung: In den Neubauprogrammen KFN, WEF und KNN dürfen ab dem 1. Juli 2025 nur noch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten tätig werden, die in der entsprechenden Kategorie „Klimafreundlicher Neubau“ eingetragen sind und die Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse (LCA) nachweisen. Das kann die zeitliche Planung beeinflussen, wenn nicht früh genug ein entsprechend qualifizierter Experte eingebunden wird.