Energiebedarfsberechnung

EnEV-Anforderung

Gesetzliche Mindestanforderungen

Jeder Neubau ist verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) einzuhalten.

Laut GEG dürfen bei einem Neubau bestimmte Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs sowie des spezifischen Transmissionswärmeverlusts nicht überschritten werden. Diese Werte ergeben sich aus einem Referenzgebäude mit gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das Bauvorhaben. Die U-Werte der Gebäudebauteile des Referenzgebäudes sowie die Anlagentechnik sind im GEG definiert.

Zudem ist jeder Neubau verpflichtet, je nach Art des Wärmeerzeugers, einen gewissen Anteil des Wärme- und Kälte-bedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken.

Für eine Übererfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen (Effizienzhäuser) gibt es derzeit Förderungen.

Energiebedarfsberechnung

Wir erstellen für Sie vor Baubeginn eine Energiebedarfsberechnung.
In dieser wird ersichtlich, welche energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle vorzunehmen sind und welche Anlagentechnik den Anforderungen des gewünschten Energiestandards entspricht.