Beim Blower-Door-Test wird die Luftdichtheit der Gebäudehülle gemessen. Dabei wird ein Unter- sowie Überdruck von 50 Pascal im Gebäude erzeugt. So werden Leckagen ersichtlich. Das Gerät nimmt eine Messreihe zur Bestimmung der Luftwechselrate auf. Für diese gilt es, das Maximum von 1,5 1/h bei Gebäuden mit raumlufttechnischer Anlage und 3 1/h bei Gebäuden ohne raumlufttechnischer Anlage einzuhalten.
Warum?
Um Wärmeverluste durch die Infiltration zu vermeiden, ist eine luftdichte Gebäudehülle zwingend erforderlich. Zudem kommt es durch Undichtigkeiten zu kalten Stellen, an denen sich bei hoher Luftfeuchtigkeit Tauwasser bilden kann. Nicht selten führt dies zu Schimmelbildung. Daher ist es wichtig, Leckagen frühzeitig zu erkennen und diese zu eliminieren.
Wann wird die Messung zur Pflicht?
- Bei Gebäuden mit Lüftungsanlage
- Bei einem Energiestandard "Effizienzhaus 70" und besser
- Falls eine rechnerische Reduzierung der Infiltration gewünscht ist