Energieausweis

Energieausweis

Durch den Energieausweis ist die Güte der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik ersichtlich und kann verglichen werden.

WANN IST EIN ENERGIEAUSWEIS PFLICHT?

- Nach Fertigstellung eines Neubaus
- Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes bzw. einer Wohnung

WELCHE ENERGIEAUSWEISE GIBT ES?

Verbrauchsausweis

Für alle Gebäude deren Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde oder die aus mehr als vier Wohneinheiten bestehen genügt ein Energieverbrauchsausweis. Dieser basiert auf dem tatsächlichen Heizungsverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren.

Bedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis ist für alle Gebäude zulässig. Für diesen wird das Gebäude sowie dessen Heizungsanlage simuliert. Hieraus berechnet sich der Energiebedarf. Daher ist der Energiebedarfsausweis verbraucherunabhängig.